Firmenrechtsschutzversicherung
Selbständige und Unternehmen können eine Firmenrechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen. Diese wird vor allem dann benötigt, wenn es um Rechtsstreitigkeiten in der Ausübung der selbständigen Tätigkeit geht. Die Firmenrechtsschutzversicherung bietet unterschiedliche Leistungen, die in Anspruch genommen werden können. Hierbei gibt es zum einen den Schadenersatz-Rechtsschutz. Die Versicherung kommt zum Tragen, wenn es darum geht Schadensersatzansprüche bei Vermögens-, Personen- und Sachschäden geltend zu machen. Darüber hinaus gibt es noch den Straf-Rechtsschutz. Hierbei werden die Unternehmen vertreten, wenn es um die Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten oder fahrlässigen Straftaten handelt. Des weiteren kommt die Versicherung zum Einsatz, wenn es um den Arbeits-Rechtsschutz geht. Dieser beinhaltet die Verteidigung bei Versetzung oder Kündigung von Mitarbeitern des Unternehmens. Bei der Firmenrechtsschutzversicherung gibt es dann noch den Sozialgerichts-Rechtsschutz, der bei Auseinandersetzungen mit Arbeitnehmern in Kraft tritt, wenn beispielsweise es zu Streitigkeiten bei Rentenansprüchen, Arbeitsunfällen und Wegeunfällen handelt. Wer eine Firmenrechtsschutzversicherung besitzt, hat das Recht, den Anwalt selber auszuwählen.
Die Versicherung tritt nicht in Kraft, wenn es um Rechtsstreitigkeiten geht, die den Verkehrsrechtsschutz betreffen, wie bei Eigentümern, Haltern, Fahrern oder Besitzern von Motorfahrzeugen. Auch im privaten Bereich des Versicherungsnehmers und sein Grundstückseigentum sind in dieser Versicherung nicht mit versichert. Wenn der Versicherungsnehmer rechtswidrig oder vorsätzlich Versicherungsunfälle vortäuscht oder verursacht, kommt die Versicherung ebenfalls nicht zum Einsatz. Zu Risikoausschlüssen kommt es auch bei Patent- und Urheberrechtsverfahren, bei Konkurs oder Vergleich des Versicherungsnehmers und bei Zahlung von Bußgeldern.
Die Beitragshöhe richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten und nach der Gehaltssumme. Jedes Jahr muss dafür ein Meldebogen ausgefüllt werden, um die Beitragshöhe zu berechnen.
